Sobald Sie Ihr Kind bei mir abgegeben haben, geht die Aufsichtspflicht auf mich über, bis Sie Ihr Kind wieder abholen. Das Jugendamt hat meine Räumlichkeiten geprüft. Zudem verfüge ich über eine spezielle Haftpflichtversicherung für die Tagespflege.
Das weitere haben wir ein Schutzkonzept für die Sicherheit der Kleinen Entworfen.
In den Schlafräumen befindet sich ein Rauchmelder, die Fenster stehen in jedem Raum als Notausgang zur Verfügung. Ein vollständiger Erste-Hilfe-Kasten ist selbstverständlich vorhanden. Zusätzlich zu meiner beruflichen Ausbildung besuche ich alle 2 Jahre einen Ersthelferkurs für Notfälle an Kindern.
Die Reinigungs- und Putzmittel sind für die Kinder unzugänglich aufbewahrt. Das reinigungspersonal wurde geschult. Der Herd und der Backofen sind ebenso wie die Steckdosen besonders gesichert. Es befinden sich weder im Haus noch im Garten hochgiftige Pflanzen. Der Garten ist an der Grundstücksgrenze eingezäunt. Nach vorn ist er noch offen, wird aber wenn es notwendig ist geschlossen.
Im Treppenhaus kann man ein Schutzgitter individuell befestigen, wenn die betreuten Kinder noch keine Treppen laufen können. Grundsätzlich sind die Kinder aber nicht ohne Aufsicht im Treppenhaus.
Zur meiner und Ihrer Sicherheit gehört auch, dass nur die im Betreuungsvertrag genannten Personen Ihr Kind abholen dürfen.
Die Kinder sind immer mit mir zusammen bei unseren Hund, da sie ein fester Teil unseres Alltags ist. Sie ist sehr kinderlieb und durch unsere zwei Töchter von klein auf an Kinder gewohnt. Ich werde die Betreuten Kinder nie alleine mit Bella lassen. Mein Mann ist bis um 13.15 Uhr immer im Haus und hat meistens Bella bei sich. Wenn es zu laut wird und ich bemerke das es für meine Hündin zu viel stress ist kommt sie in den Garten oder in einen anderen Raum. Prinzipiell ist sie im Betreuungsraum nur dann wenn keine Tageskinder da sind, dann wenn Sie zum Garten raus will oder auch dann wenn wir Bella bei uns haben wollen aber nie ohne mich. Zudem gehen wir mit Bella in die Hundeschule und ich mach mit Bella eine Ausbildung zum Besuchshund. Bella ist geimpft und wird regelmäßig entwurmt.
Modulare Konzeption der Kindertagespflege
Kinder, die meine Kindertagespflege besuchen kommen brauchen von mir besonders viel Schutz und Fürsorge, um sich gesund entwickeln und voll entfalten zu können. Vor allem im Häuslichen Bereich ist es mir besonders wichtig da keine andere Mitarbeit es gibt. Ich sehe alle Kinder von Rechten an, egal wer sie sind und wo sie leben, und tragen Sorge für die Umsetzung und Verwirklichung der Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert sind und die Vorgaben im Rahmen des SGB VIII. Die Wahrung der Kinderrechte und des Kinderschutzes ist Verpflichtung und eine grundlegende Haltung in der pädagogischen Arbeit zugleich.
Die Zusammenarbeit aller beteiligter Personen innerhalb der Umsetzung des Auftrages, Kinderrechte umzusetzen und den Kinderschutz zu wahren, ist für meine eigene Kindertagespflege eine Grundlage dieses Auftrages mit dem Ziel der Stärkung der Kooperation untereinander.
Hierfür arbeite ich als Tagesmutter mit Eltern, Fachberatungen, anderen Tagesmüttern, Team als Austauschtreffen oder im Erfolgsteam, Beratungsstellen, ärztlichem Personal und dem Jugendamt zusammen, um passende Hilfen zu suchen und anbieten zu können.
Das Recht auf Erziehung der Sorgeberechtigten wird gewahrt. Kann das Wohl des Kindes nicht sichergestellt werden, wird das Handeln nach dem § 8a SGB VIII ausgerichtet, indem gemeinsam mit den Sorgeberechtigten eine Verbesserung der Situation des betroffenen Kindes herbeigeführt wird. Erfolgt keine Verbesserung der Situation des Kindes wird das Jugendamt informiert und eine Kooperation gestaltet.
Die Gestaltung von Partizipation und die Umsetzung eines Beschwerdemanagements ist für mich eine wichtige präventive Maßnahme, um alle Kinder vor Übergriffen und Gewalt zu schützen.
Der Schutz von Kindern liegt in der Verantwortung von Erwachsenen. Es gilt hierbei, die Bedürfnisse des Kindes, sein Wohl und seine individuelle Entwicklung nie aus dem Blick zu verlieren und immer wieder in den Fokus zu stellen.
Ich als Tagesmutter und Besitzerin der Kindertagespflege Kunterbunteraffenwald…
- nutzt mein Gewaltschutz Konzept zum Schutz vor Gewalt (im Folgenden Schutzkonzept genannt), um
- Maßnahmen zu definieren, diesem Anspruch gerecht zu werden.
- pflege die Zusammenarbeit mit beteiligten Personen und Institutionen mit dem Ziel der Stärkung von Netzwerken.
- Pflege eine Kultur der Fehlerfreundlichkeit teilweise selbstständig und im Team, der konstruktiven Kritik, des Nachfragen Dürfens, der Reflexion des pädagogischen Handelns.
- bietet geregelte Zuständigkeiten, klare Aufgabenverteilung sowie transparente, verlässliche Kommunikationswege (Verfahrensabläufe).
- meldet dem Jungendamt nach § 47 SGB VIII unverzüglich Ereignisse und Entwicklungen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen könnte.
- Belege passende Fortbildungsangebote, gestalte Reflexionsräume, pflege unterschiedliche Besprechungsformate und Austauschrunden, um die Reflexion über ein weites Verständnis eines Schutzkonzeptes anzuregen.
- Ich Erarbeitung und versuche es täglich Umsetzung von meine Gewaltschutzkonzept
- biete verantwortliche Unterstützung und Begleitung durch fachliche Beratung und Begleitung durch externe Fachberatungen im Bereich Inklusion und Heilpädagogik.
- unterstützt die Kontaktaufnahme zu externen Unterstützungssystemen und Beratungsstellen
- sichert durch die Arbeit mit Inklusion die Erhöhung der Ressourcen für Spiel, Lernen und Partizipation und den Abbau von Barrieren.
Ich als Tagesmutter im der Kindertagtagespflege Kunterbunteraffenwald
- orientiere mich an den Bestimmungen des SGB VIII, den Verfahrensabläufen § 8a SGB VIII, den Verfahrensabläufen im Rahmen des Beschwerde Managements und des Verfahrensablaufs im Rahmen von Gewalt von Erwachsenen gegenüber Kindern.
- entwickel eine Haltung zum Kinderschutz und haben ein Gewalt-Schutzkonzept erarbeitet, in dem Risiken im pädagogischen Alltagshandeln benannt werden und aus dem hervorgeht, wie mit jenen Situationen, über griffigem und grenzverletzendem Verhalten umgegangen wird und wie die Resilienz gestärkt werden kann.
- unterstütze die Sorgeberechtigten in ihrer Rolle als Eltern.
- Reflektiere regelmäßig den Alltag im Hinblick auf die Umsetzung der Kinderrechte und des Kinderschutzes sowie mögliche Risikofaktoren.
- kooperiere mit, Fachberatungen, verschiedenen Beratungsstellen, Jugendamt und ärztlichem Personal.
- informiere Eltern in Aufnahmegesprächen über die Verpflichtung zum Thema Kinderschutz.
Zwischen das Landradsamt Alb-Donau-Kreis und mir als Kindertagespflegeperson Susann Walter wurde eine Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe gem. §8a ABS VII und § 72a SGB VII getropften. Somit verpflichte ich mich das Kindeswohl zu schützen und bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geeignete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen einleite. Das bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Tageskindes Gefahreneinschätzung + Hinziehen einer INSOFA. Dass die Erziehungspersonen sowie das Kind sind in Gefährdungseinschätzungen einzubeziehen, sowie wirksamer Schutz des Kindes nicht in Frage zu stellen.
Meine Persönliche Haltung zum Thema und die Qualität in meiner Kindertagespflege
Ich als Selbstständige Tagesmutter in meinen eigenen Räumlichkeiten betreue bis zu 5 Kindergleichzeitig bei mir zuhause bin in der Verantwortung, mir gegenüber Schutzbefohlenen also den Kindern, die mir von den Eltern anvertraut werden. Das ich mich neben meiner fachlichen Qualifikation auch eine persönliche mutzen gegeben ist. Ich in meiner Kindertagespflege Kunterbunterafffenwald arbeite nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und Gesetze der Kindertagespflege. Ich als pädagogischen Fachkräfte der Kindertagespflege in der Kindertagespflege kennen den Vereinbarten Schutzauftrag der Jugendhilfe Gem. Paragraf 8 Absatz 5 SGB VII und Paragraph 72 a sgb VII und beziehen diesen auf mein eigenes Handeln.
Eine positive pädagogische Grundhaltung, welche Respekt, Achtung und Wertschätzung beinhaltet, ist bei mir zuhause eine Wichtige vorausgesetzt und wird nicht nur von mir gelebt, sondern auch von meinen Familienmitgliedern.
Partizipation in meiner Kindertagespflege ist die ernst gemeinte, altersgemäße Beteiligung der Kinder am Alltag mit mir als Tagesmutter im Rahmen meiner Erziehung und Bildung. Ich als Fachkraft bin dazu angehalten, Partizipation von Kindern im Alltag zuzulassen, zu unterstützen und diese im Alltag erlebbar zumachen.
Meine Präventive Schutzfaktoren, die ich mir als Potenzial heraushebe, mache ich sichtbar und verknüpfen sie mit meinen Lösungsansätzen zur Risikominimierung. Die Gestaltung der Räume bei mir zuhause in meiner Kindertagepflege sollen dazu beitragen, dass die betreuten Kinder sich sicher vor Übergriffen fühlen. Auch innerhalb der Räume habe ich, sowohl die Transparenz, den Einblick und ein Überblick geschaffen sodass auch persönliche Bereiche ich schützen kann und angemessene Rückzugsmöglichkeiten erschaffen.
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung werde ich zur mehrperspektivischen Betrachtung und Beurteilung der Symptome Beobachtungen im Betreuungsalltag, die Arbeitshilfen in der Kindertagespflege nutzen und Beratung durch eine INfoSa oder externe Expertinnen/Experten herangezogen.
Bei über griffigem Verhalten von Seiten der Kinder ist der pädagogische Umgang mit diesem Verhalten, der Schutz der betroffenen Kinder wie auch eine wirksame Form der Einflussnahme auf das über griffige Kind gefragt. Für den Umgang mit den Eltern der beteiligten bzw. betroffenen Kinder ist Transparenz im Eltern Gespräche das oberste Gebot. Professionell zu arbeiten und zu handeln, bedeutet für mich, dass ich mich wachsende und wandelnde Tagespflege verstehe.
Ich denke das eine Verharmlosung oder auch die Dramatisierung von Vorfällen eine Realitätsverwirrung und der Boden für weiteres grenzverletzendes, grenzüberschreitendes und über griffiges Fehlverhalten mit sich bringt.
Fehlverhalten und Gewalt durch mich als Tagesmama oder auch von meinen Familienmitgliedern werden nicht toleriert, verschwiegen oder begünstigt. Wegsehen, Verschweigen, Ignorieren oder Bagatellisieren darf nicht Teil meiner Praxis sein.
Meine Haltung ist, professionell tätig zu werden und zu sein, das eigene Handeln zu reflektieren, Schwachstellen zu identifizieren, Fehler zu korrigieren und aus ihnen zu lernen, denn Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung bei mir zu erleben.
Strukturelle Mängel muss ich mit meiner Familie sehen, erkannten und regelmäßig bearbeiten. Sie sind Risikofaktoren, dürfen jedoch nicht dazu genutzt werden, um persönliche Verantwortung den Eltern zu verdecken.
Der Verfahrensablauf bei Verdacht auf Fehlverhalten durch mich und meiner Familien und den Eltern dient der Orientierung und zur Transparenz. Er enthält die Verpflichtung, in Verdachtsfällen von Fehlverhalten/Gewalt und sexualisierter Gewalt eine Fachberatungsstelle bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen mit einzubeziehen.
Jedem Verdacht einer Grenzverletzung bzw. strafbarer Handlung ist sorgfältig nachzugehen. Es besteht immer die Möglichkeit, dass sich ein Verdacht einer Grenzverletzung/Handlung nicht bestätigt.
Ich Susann Walter als Tagesmutter werde immer dann das Mögliche tun, um den guten Ruf der verdächtigten Person (und der Tagespflege) wiederherzustellen.
Das Thema Sexualität soll bei mir zuhause stets offen, kindgerecht und mit korrekter Sprache thematisiert werden. Kein Geschlecht darf in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt oder eingeschränkt werden. Alle Verhaltensweisen der Kinder, die das Spiel mit Geschlechtsidentitäten beinhalten, werden vorurteilsfrei oder vorurteilsbewusst begleitet. Ich befürworte eine sexualitätsbejahende und körperfreundliche Erziehung.
Ich sehe Beschwerden und Anliegen als Reflexionsmöglichkeit. Wer stetig reflektiert, verbessert seine Qualität.
Zudem bin ich Selbst Mama von 2 Kindern in meinen eigenen Tagespflege darum habe ich auch die Verantwortung, für meine Familie zu sorgen und nur die Tageskinder zu betreuen wo, denen Schutz-befohlene ich vertraue. Insofern wird bei der Kinderauswahl und deren Familie darauf geachtet, dass neben der Sozialen Qualifikation auch die persönliche Eignung der Bewerber/-innen gegeben ist.
Prävention:
Meine Präventive Maßnahmen unterschiedliche ich durch die Hierarchie- und Funktionsebenen, in meiner eigenen Qualifizierung als Tagesmutter, in meiner Eigenen gesteckten Leitungsaufgabe, in meiner Pädagogik, in die Gestaltung von Räumen und meiner Tages-Struktur und in die Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten.
Um ein Verständnis von Prävention vor Gewalt und insbesondere vor sexualisierter Gewalt als Qualitätsmerkmal in meiner Kindertagespflege gehört ein breites Spektrum eigenen gesteckten Vorgaben, individuellen Maßnahmen und Mechanismen zur besonderen Sensibilisierung auf allen Ebenen. Dazu gehören neben den gesetzlichen Vorgaben, meine Hauskonzeptionen, das Beschwerde Management, mein Handlungsrahmen, beispielsweise zur Umsetzung Partizipationsmöglichkeiten und mein Kinderschutzkonzepte
Fort- und Weiterbildungen:
Darum bilde ich mich für mein individuelles eigenes Schutzkonzepte im Rahmen von Fortbildungen, fortlaufend reflektiert und an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und rechtliche Rahmenbedingungen aus. Ich muss mich als Tagesmutter an weiterbildenden Fortbildungsangeboten anmelden und mich dort weiterbilden. Ich als pädagogische Fach Tagesmutter in der Kindertagespflege nehme an Veranstaltungen und Fortbildungen zum Thema Intervention und Prävention bei z.b sexualisierter Gewalt teil. Und bespreche diese dann mit meiner Familie bei mir zuhause. Regelmäßig Schulungen zum § 8 a SGB VIII vermitteln Handlungssicherheit.
Ich muss in der Kindertagespflege als Tagesmutter mir selbstständig neues Material und Fortbildungsangebote zur Verfügung, um das Thema Kinderschutz fortlaufend bearbeiten zu können.
Selbstverpflichtungserklärung:
Das Landratsamt kann alle 5 Jahre für meine neue Bewilligung der Pflegeerlaubnis ein Polizeiliches Führungszeugnis von mir und meinen Mann verlangen zudem muss ich ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind verlangen. Die des Maßnahmen sind eine Prophylaxe und zu Sicherstellung, dass evtl. wir an einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt gerichtlich im Inland und/oder Ausland bestraft wurden. Ferner darf auch kein Ermittlungsverfahren gegen uns eingeleitet sein. Dies gilt für alle Personen die bei mir zuhause Leben ausgeschlossen meine Kinder unter 16 Jahre, da wir ja fast alle die Kinder beaufsichtigen, betreuen, erziehen und frühkindliche Bildungsprozesse von Kindern begleiten.
Partizipation:
Partizipation hat einen hohen Beitrag zu Selbstwirksamkeitserfahrungen, ermöglicht Handlungskompetenz und dient der Ausprägung von resilientem Verhalten (vgl. Schroeder 1995). Durch einen partizipativen Umgang in unserem pädagogischen Alltagbekommen Kinder das Gefühl, gehört und ernst genommen zu werden. Sie können ihrem Alter gemäß mitbestimmen und mitgestalten. Sie lernen von klein auf, Ihre Interessen und Ideen einzubringen und demokratisch zu handeln. Sie lernen sich abzugrenzen und auch Nein zusagen. Wenn Erwachsene eine das Kind betreffende Entscheidung treffen, müssen die Kinder ihrem Alter und ihrer Reife gemäß einbezogen werden. Sie dürfen erwarten, dass man sie anhört und ernst nimmt.
Beschwerde Möglichkeiten:
Bei mir in der Kindertagespflege gibt es ein Beschwerde Management an die sich Kinder und Eltern bei einer Vermutung von Fehlverhalten oder Gewalt wenden können. Die Beschwerde Strukturen sind niederschwellig und transparent.
Notfallplan:
Mein Notfallplan orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten der Tagespflege und regelt das Vorgehen bei einer Vermutung von Fehlverhalten oder Gewalt. Beim Landradamt und der Jugendhilfe bereits vorhandene Richtlinien zum Schutz der Kinder bei Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung, gemäß § 8a SGB VIII, sind in den Notfallplan integriert. Es sind Schritte und Zuständigkeiten zur Verdachtsabklärung von Fällen sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Tagespflege festgehalten. Er soll als „Wegweiser“ für besonnenes und zugleich wirksames Handeln im Sinne des Kinderschutzes dienen.
Kooperation:
Ich als Tagesmutter arbeite eng mit den Fachberatungsstellen zusammen. Dazu gehören unter anderem das Jugendamt und das Landratsamt und die insoweit erfahrene Fachkraft. Die IeF(Insoweit erfahrene Fachkraft) kann bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos, bei einer er muteten Kindeswohlgefährdung, hinzugezogen werden. So kann ich Fehlentscheidungen und ein Vorgehen, das den Ruf der Tagespflege über das Kindeswohl stellt, verhindern.
Auf der Basis meines Schutzkonzeptes werden ich mein spezifische Schutzkonzepte für meine eigene Tagespflege erstellen. Es beinhaltet die Risiko- und Potenzialanalyse, ein sexualpädagogisches Konzept und den Verhaltenskodex (vgl. Kein Raum für Missbrauch – UBSKMhttps://beauftragte-missbrauch.de › sc…https://beauftragte-missbrauch.de).
Risiko-/Gefährdungsanalyse:
Die Risiko-/Gefährdungsanalyse dient mir persönlich dazu, mich in der Kindertagespfege mit den Themen Grenzverletzungen und (sexualisierte) Gewalt auseinanderzusetzen. Eine Risikoanalyse verfolge ich die Fragen: „Welche Bedingungen vor Ort könnte ich nutzen?“ und „Finden betroffene Kinder vor Ort Ansprechpersonen, die sensibilisiert sind und ihnen gute Gesprächsangebote machen, ihnen zuhören und helfen?“ (vgl. Wolf u. a., 2018).
Sexualpädagogisches Konzept:
Ich als Tagesmutter habe mir ein für mein Gewalt Schutz Konzept ein sexualpädagogisches Konzept erstellt, wo ich die unterschiedlichen Altersgruppen Speziell u3 bei mir und deren psychosexuelle Entwicklung berücksichtigt. Das Sexualpädagogisches Konzept signalisiert mir persönlich meine Fachlichkeit, gibt mir pädagogische Sicherheit im professionellen Handeln, umfasst Sexualerziehung, Umgang mit kindlicher Sexualität, Regeln und Standards für den Umgang mit sexuellen Übergriffen. Im sexualpädagogischen Konzept werde ich festgeschrieben, dass kein Geschlecht in seinen Entwicklungsmöglichkeiten benachteiligt oder eingeschränkt werden darf. Ebenso werden alle Verhaltensweisen der Kinder vorurteilsfrei oder vorurteilsbewusst begleitet, die das Spiel mit Geschlechtsidentitäten beinhalten. Ebenso werden alle Formen von Denken, Fühlen und Verhalten der Kinder vorurteilsfrei oder vorurteilsbewusst begleitet, die das Spiel mit Geschlechtsidentitäten beinhalten.
Zusätzlich beschriebt mein sexualpädagogisches Konzept mein Umgang bei der Wahrnehmung von sexuellen Aktivitäten. Bei der Wahrnehmung von sexuellen Übergriffen sind zwingend pädagogische Interventionen zum Schutze der betroffenen Kinder umzusetzen (Kapitel 5).
Information der Kinder: Die Kinder werden bei mir altersgerecht über ihr Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen informiert.
Information der Eltern: Auch für die Eltern ist unser Schutzkonzept jederzeit einsehbar. Bei Bedarf gibt es Elterngespräche, in dene man auch eine Fachkraft von der Jugenthilfe aus Beratungsstellen informieren kann, Hilfsangebote vorstellen und Anregungen für eine schützende Erziehung geben.
Verhaltenskodex:
Mein eigener Verhaltenskodex und der von meiner Familie legt die Regeln für einen gewaltfreien, grenzachtenden und respektvollen Umgang fest. Er ist für mich ein wichtiges Präventionsinstrument und bietet mir eine Orientierung im Umgang mit den Kindern (vgl. Maywald 2018). Mein Verhaltenskodex formuliert Regelungen für Situationen, die von für sexuelle Gewaltausgenutzt werden könnten. Ich stelle mit meiner Familie gemeinsam Regeln für Verhalten auf und erschwere so die Anbahnung von Gewalt in meiner Tagespflege und schützt zugleich mich vor falschem Verdacht.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen eines Schutzkonzepts sind vielschichtig, sie reichen von der UN-Kinderrechtskonvention über das Grundgesetz bis hin zum Strafgesetzbuch und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Seit 2012 schreibt das Bundeskinderschutzgesetz vor, dass alle Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen konkrete Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.
Die Kindertageseinrichtungen arbeiten nach den jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen. Dazu gehören das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Sozialgesetzbuch (SGB) VIII und das Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG) des Landes Baden-Württemberg.
Personensorge: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
- 8a SGB VIII Schutzauftrag. Der gesetzliche Auftrag verpflichtet pädagogische Fachkräfte zur Aufmerksamkeit, um das Kindeswohl zu schützen. – Insoweit erfahrene Fachkraft (IeF) hinzuziehen.
- 8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben Anspruch auf fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- 72a SGB VIII Tätigkeitsausschuss Der Träger muss im Hinblick auf die Eignung des Personals nachweisen, dass die Vorlage und Prüfung von Ausbildungsnachweisen sowie von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen sichergestellt sind. Alle Personen, die hauptamtlich, als Nebentätigkeit oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis dem Arbeitgeber vorlegen. Personen, die einschlägig vorbestraft sind oder verurteilt wurden, werden nicht beschäftigt. Führungszeugnisse sind vom Träger der Einrichtung in regelmäßigen Abständen erneut anzufordern und zu prüfen.
- 79a SGB VIII Sicherung von Rechten von Kindern Im § 79a sind Vorschriften zur Qualitätsentwicklung für die Sicherung der Rechte von Kindern und ihrem Schutz vor Gewalt verankert.
- 47 SGB VIII Meldepflichten Der Träger hat die Pflicht, bei Ereignissen, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen, unverzüglich die zuständigen Behörden einzuschalten.
- 45 SGB VIII Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung Die Betriebserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist.
StGB Schutz der persönlichen Rechtsgüter durch das Strafgesetzbuch, insbesondere der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung (§§ 174 ff. StGB) und der körperlichen Unversehrtheit (§§ 223ff StGB).
Datenschutz und Kinderschutz
Der Schutz persönlicher Daten ist ein wichtiger Bestandteil des Persönlichkeitsschutzes und unabdingbar für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung. Er findet allerdings dort seine Grenze, wo Rechte verletzt oder Pflichten missachtet werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Kinderschutz.
Kindeswohl
Die Entwicklung von Kindern gelingt, wenn ihre Grundbedürfnisse befriedigt werden. Brazelton und Greenspan (2008) beschreiben sieben Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen. Das Bedürfnis nach beständigen liebevollen Beziehungen Verlässliche und sichere Beziehungen unterstützen die psychische Entwicklung im Bereich des Denkens, der Sprache, von Wertvorstellungen und sozialen Kompetenzen. Dazu gestalten wir warmherzige und verlässliche Beziehungen. Feinfühligkeit im Umgang mit Kindern bedeutet, ihre Signale wahrzunehmen, sie richtig zu interpretieren und angemessen darauf zu antworten. Wärme, Feinfühligkeit und Halt machen es Kindern möglich, ihre Gefühle zu spüren und später in Worte zu fassen und auch weiterzugeben. Dies spiegeln bereits mein Hauskonzept wider. Das Bedürfnis nach körperlicher Unversehrtheit, Sicherheit und Regulation Kinder brauchen eine gesunde Ernährung, ausreichend Ruhe, Bewegung und Gesundheitsfürsorge (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen), um gesund aufwachsen zu können. Dazu zählen auch die adäquate Versorgung der Kinder bei auftretenden Krankheiten sowie das Unterlassen aller Formen von Gewalt gegen Kinder.
- Das Bedürfnis nach individuellen Erfahrungen
Mir als Tagesmutter ist es wichtig das ich jedes Kind auf seine Weise einzigartig sehe und das es Zuwendung und Wertschätzung aufgrund dieser Einzigartigkeit braucht und einfordert. Mir ist bewusst das manche Kinder eher introvertierter oder extrovertierter las unruhiger oder aktiver als andere, aufgeschlossener oder zurückgezogener. Diese Grenzen respektiere ich von Kindern mit ihren eigenen mitgebrachten individuellen Eigenschaften/Charakteristika, nehmen sie an und fördern sie entsprechend. Dies zeigt sich in meiner pädagogischen Grundhaltung, die in meinen Konzeptionen festgeschrieben ist.
- Das Bedürfnis nach entwicklungsbedingten Erfahrungen
Ich passe mein Handeln dem psychischen Entwicklungsstand des Kindes an, versuche zu vermeiden das die Kinder Über- oder Unterforderung und gewährleisten so Entwicklungsverläufe bzw. psychische Stabilität der Kinder hinsichtlich ihrer intellektuellen, emotionalen und sozialen Entwicklung.
- Das Bedürfnis nach Grenzen und Strukturen
Mit klaren und wertschätzenden Begrenzungen und Strukturierungen helfe ich den U3 Kindern, sich ihre Umwelt zu erobern und gleichzeitig Gefährdungsmomenten angemessen zu begegnen. Durch sinnvolle Grenzsetzung erleichtere ich mir die arbeit mit der Entwicklung der Kinder. Wichtig ist hierbei, dass Grenzsetzung in einem Aushandlungsprozess zum Verstehen führt. Grenzen bieten Gelegenheit zum Aushandeln und dazu, sich miteinander auseinanderzusetzen. Kinder lernen mit sicherer Rahmung, Räume zu erforschen und mit Herausforderungen umzugehen. Grenzziehungen, die gewaltsam durchgesetzt werden, tragen zu unsicherer, selbstinstabiler Entwicklung der Kinder bei und werden daher nicht toleriert. Das Bedürfnis nach stabilen, unterstützenden Gemeinschaften und kultureller Kontinuität Kinder sind sehr auf ein überschaubares Umfeld wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Nachbarschaften usw. angewiesen, die zum sozialen Lernfeld werden können. Freundschaftliche Beziehungen zu Gleichaltrigen gewinnen mit dem Wachsen eine zunehmende Bedeutung für eine gesunde psychische Entwicklung. Unterstützende Bedingungen im Umfeld erleichtern die Entwicklung von Selbstsicherheit und Identität.
- Das Bedürfnis nach einer sicheren Zukunft
Das Kindeswohl in einer globalisierten Welt hängt zunehmend davon ab, wie es gelingt, Bedingungen für sichere Perspektiven von Menschen weltweit zu schaffen. Hier geht es um Verantwortung von Gesellschaft und Politik. Diese Grundbedürfnisse sind im Zusammenhang zu sehen und in ihrer Wirkung voneinander abhängig.
- Kinderrechte
Kinder haben Rechte – von Anfang an und ohne Vorbedingung. Kinderrechte müssen nicht erworben oder verdient werden. Sie stehen jedem Kind zu, einfach, weil es ein Kind ist, einzigartig und unschätzbar wertvoll (vgl. Leitsatz Sinn, Werte Religion S. 8).Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Damit gilt die Kinderrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes. Die dort formulierten Rechte beruhen auf vier Grundprinzipien:
Das Recht auf Gleichbehandlung
Das Prinzip des besten Interesses des Kindes
Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
Die Achtung vor der Meinung des Kindes
Versorgungsrechte
Schutzrechte
Beteiligungsrechte
Ich in als Tagesmutter kenne den staatlichen Schutzauftrag und beziehen diesen auf ihr eigenes Handeln.
- Kindeswohlgefährdung
Überblick Kindeswohlgefährdung
Mir ist bewusst das Kinder nicht immer unmittelbar und eindeutig wahrnehmbare Symptome anzeigen. Zeitlich verzögerte Folgen sind keine Seltenheit und lassen sich in körperliche, psychosoziale und kognitive Erscheinungen unterscheiden. Symptome bei Kindern sind keine Belege. Es bedarf einer Abklärung durch Beobachtungen im Betreuungsalltag, meine Skala und Beratung durch externe Expertinnen/Experten. Der Verfahrensablauf bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII regelt für alle verbindlich, wie in diesen Fällen vorzugehen ist (Verfahrensablauf bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII). Beim Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Kindertagepflege bedarf es pädagogischer Interventionen. Gerade bei über griffigem Verhalten vonseiten der Kinder ist der pädagogische Umgang mit diesem Verhalten gefragt. Dazu ist es in der Regel notwendig, Beratungsstellen hinzuzuziehen und sich beraten und begleiten zu lassen. Transparenz ist hierbei gegenüber aller Beteiligten das wichtigste. Mir ist bewusst das Kindswohlgefährdung verursacht werden kann durch bestimmte Verhaltensweisen oder Nicht-Verhalten/Nicht-Handeln der Personensorgeberechtigten oder durch das Verhalten Dritter, wie beispielsweise der Tagesmutter oder anderer betreuter Kinder. Sie kann geschehen durch Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes, gezieltes Handeln, unbewusstes Verhalten, unverschuldete Unterlassung oder Unachtsamkeit.
Kinder, die Gewalt oder Vernachlässigung erlebt haben, zeigen nicht immer unmittelbar und eindeutig wahrnehmbare Symptome. Abgesehen von zugefügten körperlichen Verletzungen sind zeitlich verzögerte Folgen keine Seltenheit (vgl. Deutscher Kinderschutzbund Landesverband NRW e. V., 2023). Unterscheiden lassen sich im Wesentlichen körperliche, psychosoziale und kognitive Folgen (vgl. Maywald 2013).
- Folgen von Kindeswohlgefährdung
- Körperliche Folgen
- Psychosoziale Folgen
- Kognitive Folgen
- Umgang mit Kindeswohlgefährdung in der Kindertageseinrichtung
Die Arbeitshilfen Kinderschutz in der Tagespflege ist für mich ein hilfreiches und notwendiges Instrument zur Einschätzung der Gefährdung und daher grundsätzlich zu verwenden. Die Einschätzskala hilft durch strukturierte Erfassung und Auswertung bei der Klärung, ob im Alltag wahrgenommene kritische Auffälligkeiten sowohl beim Kind als auch bei den Eltern sowie in der Eltern-Kind-Beziehung einen Gefährdungsverdacht des Kindeswohls nahelegen. Die Skala ermöglicht die Einstufung des Gefährdungsverdachts in kein, gering, mittel, hoch und lässt erkennen, wann ein Einschreiten notwendig wird. Die Skala kommt bei einem Vorverdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Einsatz. Werden bei der allgemeinen Beobachtung eines Kindes im Alltag durch mich mit Verdachtsmomenten für Kindeswohlgefährdung festgestellt, sollte das Kind auf alle Merkmale der KiWo-Skala geprüft werden. Verdachtsmomente im Vorfeld können beispielsweise durch den Eindruck entstehen, das Kind sei unzureichend versorgt, permanent übermüdet, werde von den Eltern nicht beachtet oder zeige Anzeichen von Verwahrlosung. Der Einsatz der KiWo-Skala ist eingebunden in das generelle Ablaufschema zum möglichen Vorgehen bei der Erfüllung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII in Kindertageseinrichtungen. In Extremsituationen, z. B. bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder körperliche Misshandlung, in welchen eine akute Schädigung des Kindes bereits erfolgt ist oder eine erhebliche Schädigung unmittelbar bevorsteht, ist – ohne vorhergehenden Skaleneinsatz – sofort, auch ohne Rücksprache mit den Eltern, mit den zuständigen Stellen bzw. Ansprechpartnerinnen/-partnern Kontakt aufzunehmen. Bei übergriffigen Kindern muss durch päd. Interventionen begegnet werden. Gerade bei übergriffigem Verhalten von Seiten der Kinder ist der pädagogische Umgang mit diesem Verhalten, der Schutz der betroffenen Kinder wie auch eine wirksame Form der Einflussnahme auf das übergriffige Kind gefragt. Dazu kann es notwendig sein, Beratungsstellen hinzuzuziehen und sich beraten und begleiten zu lassen. Die ungeteilte Aufmerksamkeit wird zuerst dem betroffenen Kind zuteil (ich verzichte bewusst darauf, Menschen als „Opfer“ zu bezeichnen, um sie nicht auf nur ein Merkmal, hier das Opfer sein, zu reduzieren). Es braucht den sofortigen Schutz, den Trost, die Zuwendung und die Versicherung, dass sich das über griffige Kind falsch verhalten hat und nicht das betroffene Kind selbst.
Maßnahmen, die hier notwendig sind zielen auf Verhaltensänderungen durch Einsicht und Einschränkung für das über griffige Kind ab und nicht auf Sanktion. Sie sind befristet und werden konsequent durchgeführt, kontrolliert und wahren die Würde des Kindes. Entschieden werden sie von mir persönlich und von den Eltern (vgl. Maywald 2013).
Für den Umgang mit den Eltern der beteiligten bzw. betroffenen Kinder ist Transparenz das oberste Gebot. Wiederholt oder gezielt über griffiges Verhalten von Kindern ist möglicherweise als ein Hinweis auf eine akute Gefährdung des Kindeswohls entsprechend § 8a SGB VIII zu verstehen und mit der insofern erfahrenen Fachkraft und den entsprechenden Fachstellen zu beraten.
- Arbeitshilfe und Verfahrensablauf bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII
Im Falle des Verdachts auf Kindeswohlgefährdung stehen mir Arbeitshilfen und ein Verfahrensablauf zur Umsetzung des Kinderschutzauftrages der Jugendhilfe bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung, die mir Handlungssicherheit bei der Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung geben sollen. Regelmäßige Schulung für mich als pädagogischen Fachkraft der Kindertagespflege sollen außerdem zur Handlungssicherheit beitragen. Die Fachleitung von Jugendamt hilft zusätzlich.
Ergänzend habe ich folgende Arbeitshilfen: –
- das Ablaufdiagramm zum Verfahren § 8a SBG VIII
- Anlagen und Vorlagen zur Dokumentation des Verfahrens nach § 8a
- Beobachtungsbogen
- Inanspruchnahme des ASD vorbereiten
- Meldebogen bei Kindeswohlgefährdung
- Gesprächsprotokoll
- Einschätzskala zur Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen
- Zusatzblatt „Mehr zum Kinderschutz“ mit Ansprechpartnerinnen/-partnern, weiterführenden Literaturtipps, Internetadressen zum Thema Kinderschutz.
Unabhängig von dem Verfahren nach § 8a SGB VIII sind bei dringender Gefahr für das Kindeswohl, insbesondere bei dringender Gefahr für Leib, Leben und Freiheit des Kindes, die von Personen aus dem Lebensumfeld des Kindes ausgeht, unverzüglich die Polizei und das Jugendamt zu informieren.
Vom Tagesmutterverein und Jugendamt werden regelmäßig Schulungen zum § 8a SGB VIII angeboten. Um die Expertise im vorzuhalten. Empfohlen ist, dass ich als pädagogische Fachkraft der Kindertagespflege über die Fortbildung verfügen. Der obliegt meiner selbstständigkeit die Verantwortung, Kontinuität zu gewährleisten und den Fortbildungsstand über die Expertise in der Kindertagpflege vorzuhalten.
- Fehlverhalten und Gewalt durch mir und meiner Familie
Ein Überblick über ein Fehlverhalten und oder Gewalt durch mir als pädagogische Fachkrafte der Tagespflege und meiner Familie.
Das Fehlverhalten und Gewalt durch mir oder meiner Familie werden nicht einfach hingenommen, verschwiegen oder begünstigt. Wir müssen uns gegenseitig ernst nehmen und ich muss mich komplett auf meinen Mann oder meinen Kindern verlassen könne. Wegsehen, Verschweigen, Ignorieren oder Bagatellisieren darf nicht Teil meiner Arbeit bei mir zuhause sein. Wer die Augen vor Fehlverhalten und/oder Gewalt in bei mir zuhause verschließt und/oder toleriert, macht sich zur/zum Mittäter/-in.
Die Grenze zwischen Fehlverhalten und Gewalt gegenüber Kindern verläuft auf einemschmalen Grad. Formen und Folgen von Fehlverhalten sind z. B.: wenn ich nicht Bedürnissorientiert mit den Kindern arbeitet, sie Ignorier, Ihnen vorgaben gebe und Sie damit ihre Chance verbaue es selbstständig zu machen, Beschämung und Entwürdigung, Anschreien, ständiges Vergleichen mit anderen, Bevorzugung von Lieblingskindern, Diskriminierung, Zwang zum Essen, rigide Schlafenszeiten, Nötigung zum Toilettengang, Zerren und Schubsen, körperliche Bestrafung, Fixieren, Vernachlässigung der Aufsichtspflicht, mangelnde gesundheitliche Fürsorge, ungenügende Nähe-Distanz-Regulation, Ignorieren von Übergriffen unter Kinder, sexuell Über griffiges Verhalten, sexueller Missbrauch, Ironisch Gespräche führen.
Die Sensibilisierung meinerseits und meiner Familie über Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt bildet die Grundlage für eine angemessene Intervention.
Über meine eigenen Fehler oder das Fehlverhalten zu sprechen, ist unangenehm, schwierig und schmerzhaft, aber unabdingbar. Jedes unprofessionelle (Fehl-)Verhalten muss Konsequenzen haben. Dazu gibt es einen erfahrens ablauf und mögliche Fragestellungen zur Orientierung und Transparenz.
„Unwissenheit macht Angst – Wissen macht stark“
Dieses Wissen ist für mich als pädagogischen Fachkraft der Kindertagespflege und meiner Familie Grundlage und Werkzeug ihrer professionellen, alltäglichen Arbeit zugleich. Es fordert uns auf, bewusst, sensibel, reflektiert und achtsam unserem Gegenüber zu begegnen (vgl. Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen), insbesondere gegenüber den uns anvertrauten Kindern, denn sie erlernen/erangen ihren Selbstschutz von, mit und durch uns.
Jörg Maywald, Experte für Kinderrechte und Kinderschutz, formuliert dazu „Wenn Eltern ihr Kind in die Kita geben, vertrauen sie darauf, dass ihr Kind in guten Händen ist. Sie gehen davon aus, dass sich ausgebildete Fachkräfte um ihr Kind kümmern, seine Entwicklung und Bildung unterstützen und es bei Bedarf vor Gefahren schützen. Das Kind spürt die Zuversicht der Eltern [ …] und entwickelt seinerseits Vertrauen in die es umsorgenden Fachkräfte. In den meisten Fällen entsteht auf diese Weise ein positiver Kreis der Sicherheit [und einer gelingen den Erziehungspartnerschaft]. Das ist aber nicht immer so. Gar nicht selten gehen Gefahren für Kinder von der Kita aus. Fehlverhalten oder gar Gewalt durch pädagogische Fachkräfteführt dazu, dass das Wohl einzelner Kinder oder der Kindergruppe insgesamt beeinträchtigtoder sogar gefährdet ist“ (Maywald 2019, S.7).
Um meinen Beitrag zum Wohle und Schutz der Kinder erfüllen zu können, ist es unabdingbar, sich mit den Formen, Folgen und Ursachen des Fehlverhaltens und der Gewalt in der Kindertagespflege durch mir als pädagogische kraft und meiner Familie auseinanderzusetzen. Meine bzw. unsere Haltung ist, professionell tätig zu werden und zu sein, das eigene Handeln zu reflektieren, Schwachstellen zu identifizieren, Fehler zu korrigieren und aus ihnen zu lernen, denn Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung.
Es ist mir ein Anliegen meiner Familie ein angstfreies Tagesmutterleben zu ermöglichen. Wie sicher und angstfrei eine Familie letztendlich ist, hängt unter anderem von der (Konflikt-)Kultur und dem Klima innerhalb meiner Familie ab, jedoch auch von vorhandenem Wissen und daraus resultierender Sicherheit.
- Formen, Folgen und Ursachen des Fehlverhaltens
Da die Grenze zwischen Fehlverhalten und Gewalt gegenüber Kindern auf einem schmalen Grad verläuft und sowohl in offener und sofort erkennbarer wie auch versteckter und subtiler Form erscheint, zählen ich im Folgenden Beispiele aus beiden Bereichen auf. Häufig überschneiden sich unterschiedliche Formen der Gewalt oder treten in Kombination auf. Die meisten Fälle sind strafrechtlich nicht relevant. Allen Formen von Gewalt gemeinsam sind der fehlende Respekt vor der Integrität eines Kindes und die Verletzung seiner Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit und gewaltfreie Erziehung (vgl. Kindergarten heute 9/2019, 49. Jahrgang, S. 20 – 23).
- Grenzverletzungen
Ich glaube das die meisten Grenzverletzungen meist spontan und ungeplant passieren und dass ich Sie in der Regel im Alltag korrigiert kann. Mir isr aber auch bewusst das Sie können auch bereits Ausdruck eines schlechten Klimas sein können, in dem Übergriffe toleriert werden. Grenzverletzungen beschreiben in der Regel ein einmaliges oder gelegentliches unangemessenes Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen, die die persönlichen Grenzen innerhalb des jeweiligen Betreuungsverhältnisses überschreiten. Grenzüberschreitungen können aus mangelnder Fachlichkeit, persönlichen Unzulänglichkeiten, Stresssituationen oder fehlenden bzw. unklaren Strukturen oder Herachien resultieren und sind nicht selten auch eine Frage der Haltung. Dabei ist die Unangemessenheit des Verhaltens neben objektiven Kriterien immer vom eigenen Erleben der betroffenen Kinder abhängig. Die Sensibilisierung für mich als Tagesmutter ist hier besonders bedeutsam und bildet die Grundlage für eine angemessene Intervention (vgl. Der Paritätische Gesamtverband).
2.Gewalt
Gewalt kann und kommt in Familien unterschiedlichen Formen vor.
- Seelische Gewalt und Vernachlässigung
- Sexualisierte Gewalt
- Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
Kinder unangemessen lange oder in gefährlichen Situationen unbeaufsichtigt lassen, Kinder vergessen (z. B. auf dem Spielplatz), notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder Hilfestellungen unterlassen, Kinder in gefährliche Situationen bringen. (vgl. Maywald 2019)
Jede Form von Übergriff, Grenzverletzung oder Gewalt hat Folgen für das betroffene Kind.
- Ursachen des Fehlverhaltens und Gewalt
Mir als Tagesmutter ist bewusst das meist die Ursachen von professionellem Fehlverhalten oftmals vielschichtig und vielseitig sind. In den meisten Fällen gibt es nicht den einen Grund, sondern bedingen sich die Ursachen gegenseitig. Sie sind miteinander verwoben wie ein Teil eines komplexen Geschehens. Sie sind in den Bereichen des individuellen, institutionellen, fachlichen und gesellschaftlich-politischen Kontexts eingebunden.
Ursachen können sein:
- Individuelles Versagen meinerseits oder von seitens meiner Familie – meist vor dem Hintergrund eigener (belastender) (unverarbeiteter), biografischer Erfahrungen
- Aktuelle Lebenssituation von uns – z.b eine akute/chronische Belastung bspw. Trennung und Verlust, soziale Isolation, Suchtabhängigkeit, gravierende Beziehungs- und Partnerkonflikte, kulturelle Anpassungsschwierigkeiten
- mangelnde professionelle Kenntnisse meinerseits und natürlich von meinem Mann der keinerlei Pädagogischen Hintergrund hat und von meinen Kindern ausgehende, da sie Kinder sind.
- Mangelnde Wahrnehmung von Verantwortung durch mir und meiner Familie.
- Negative Haltung gegenüber Kindern
- Strukturelle Ursachen: Veränderungsprozesse, Umstrukturierunge, zu viele Betreuungsplätze
- Fehlende Unterstützung von meiner Familie.
- Fehlende Unterstützung von den Jugendämtern und Beratungsstellen
- Fehlende Austausch mit anderen Tagesmüttern.
- Situative Überforderung: herausfordernde Kinder mit deren Eltern, bauliche Maßnahmen, Starkwetterereignisse. Ignorieren und Tolerieren von Verhalten – eine Kultur des Wegsehens und Schweigens begünstigt das Wiederholen unprofessionellen Verhaltens
- Eltern die Grenzen meiner Familie oder Eltern die die Grenzen von mir als Tagesmutter nicht respektieren und war nehmen.
Strukturelle Mängel müssen wir als Familie schnell, erkennen und bearbeiten. Sie sind Risikofaktor, und dürfen nicht dazu genutzt werden die Verantwortung von mir als Tagesmutter zu verdecken. Ich sollte ein Gespür haben und/oder entwickeln, wenn es zu Engpässen kommt oder Überforderungen festzustellen sind. Es obliegt mir die alleinige Fürsorgepflicht der Tagespflege um die Einbeziehung meiner Familie und auch der Fachberatung. Da ich allein mit den Kindern hier arbeitet muss ich mich gut selbst reflektieren und muss Kritik von meinem Mann oder Beschwerden meiner Kinder und den Tageskinder sofort ernst nehmen und mich dann Selbst hinterfragen was zu tun ist.
- Umgang mit Fehlverhalten und Gewalt in meiner Kindertagespflege
Über meine eigenen Fehler oder das Fehlverhalten von meinen Kindern bzw. meinen Mann zu sprechen, ist unangenehm, schwierig und schmerzhaft, aber unabdingbar. Fehler und Fehlverhalten nicht anzusprechen, wäre ein falsches Verständnis von Solidarität. Ich gehe davon aus, dass Fehlverhalten und Gewalt bei mir zuhause (durchaus auch gesellschaftliches) Tabuthema darstellen. Bei mir besteht dann die Annahme von Imageverlust, Verlust des positiven Bildes einer Tagesmutter oder den Betreuten Kinder, der Wunsch nach Harmonie bei mir zuhause, die Angst vor Konflikten, die Furcht vor arbeitsrechtlichen Folgen und im schwersten Fall strafrechtlichen Konsequenzen. Diese Gedanken, Sorgen und Ängste kann ich und mein Mann komplett nachvollziehen, doch es muss uns (Nicht nur mir) gelingen, diese zu überwinden und die Realität nüchtern anzunehmen, sie auch anzuerkennen. Professionell Kinder zu betreuen mit ihnen zu arbeiten und zu handeln bedeutet, dass wir uns als lernende und wachsende Familie verstehen. Verharmlosung oder auch Dramatisierung von Vorfällen bedienen die Realitätsverweigerung und nähren den Boden für weiteres grenzverletzendes, grenzüberschreitendes und übergriffiges Fehlverhalten.
Eine Fehleinschätzung, Ignoranz oder gar Toleranz von Fehlverhalten wäre die Behauptung, dass professionelles Fehlverhalten in „unserem“ Haus nicht vorkommen kann. Eine realistische Einstellung geht vom Gegenteil aus: Fehlverhalten, Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt kommt in jeder Familie vor.
Es geht darum, dass ich die Kinder ins Zentrum zu stellen, die Situation in ihrer Komplexität zu erkennen, sofern möglich, Ursachen zu finden und auch zu benennen, wenn keine eindeutige Ursache ermittelt werden kann. Gemeinsam mit den Eltern gilt es, Wege zu finden, die Vertrauen (wieder-)herstellen und die Sicherheit vermitteln, dass das Kind bei mir der Tagesmutter gut und sicher betreut werden wird.
Mein Anspruch und Ziel ist es, Fehlverhalten in den Blick zu nehmen, es auch anzunehmen und daraus Konsequenzen für die Entwicklung der Kindertagespflege kunterbunteraffenwald abzuleiten.
Übergriffige, nachgewiesene Handlungen (gegen körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung, persönliche Freiheit, Köperverletzung, Bedrohung, sexuelle Übergriffe, Beleidigung) gegenüber Kindern, die in den strafrechtlichen Bereich fallen, werden umgehend durch arbeitsrechtliche Maßnahmen geahndet, ungeachtet der darüberhinausgehenden begleitenden Maßnahmen und Reflexionen.
Der folgende Verfahrensablauf und auch die möglichen Fragestellungen dienen der Orientierung und Transparenz.
- Verfahrensablauf bei Verdacht auf Fehlverhalten durch meine Familie
Mein individueller Verfahrensablauf enthält die Verpflichtung, in Verdachtsfällen von Fehlverhalten/Gewalt und sexualisierter Gewalt eine Fachberatungsstelle bei der Einschätzung und Entscheidungsfindung zum Vorgehen mit einzubeziehen. So können Fehleinschätzungen und Entscheidungen verhindert werden.
6.Präventiver Kinderschutz
Ich gestalte ein Überblick über meinen präventivem Kinderschutzin der Kindertagespflege
- Präventiver Kinderschutz dient für mich für die Sicherstellung des Kindeswohls, um möglichst frühzeitig Problemlagen zu erkennen und diesen entgegenzusteuern.
- Voraussetzung von Prävention ist eine Analyse der individuellen Struktur bei mir zuhause.
- Prävention habe ich konzeptionell verankert.
- Prävention findet sowohl auf Jugendamt Seite, Wirtschaftlicher, kommunaler und von uns meiner Seite als Tagesmutter Seite statt.
- Präventive Maßnahmen orientieren sich stark an Risikofaktoren. Durch präventive Angebote sollen Benachteiligungen und Hilfsbedarfe gar nicht entstehen.
- Prävention dient dem Schutz der Kinder vor Übergriffen, Gewalt oder Missbrauch.
- Prävention erfolgt durch Einhaltung der Kinderrechte, partizipativen Umgang, körperliche und sexuelle Bildung, respektvolle und offene Erziehungspartnerschaften, passende Rahmenbedingungen der Kindertagespflege, Qualifizierung von mir als Tagesmutter sowie einer engen Zusammenarbeit mit Kooperationspartnerinnen/-partnern.
- Partizipation als gelebte Haltung ist eine Säule des Schutzkonzeptes. Sie stärkt Kinder in ihrer Position.
- Präventionsmaßnahmen müssen so früh wie möglich ansetzen, da gesundheitliche Störungen und gesundheitsschädigende Verhaltensweisen nicht nur die Entwicklung im Kindesalter beeinträchtigen, sondern auch nachhaltig die Entwicklungschancen im Erwachsenenalter beeinflussen
Präventiver Kinderschutz
… bedeutet, eine grundlegende Förderung, Beteiligung und Sicherstellung des Kindeswohls
im Alltag eines jeden Kindes.
… ist darauf ausgerichtet, möglichst frühzeitig familiäre Problemlagen zu erkennen,
… dient dazu, durch ein breit gefächertes Angebot von Beratungs- und Unterstützungsleistungen Problemkonstellationen aufzufangen und Eltern in ihren Betreuungs- und Erziehungskompetenzen zu stärken.
Präventiver Kinderschutz in meine Kindertagespflege
Präventive Maßnahmen werden in meiner Familie in den unterschiedlichen Hierarchie- und Funktionsebenen intigiert. Sowie mein Mann, meinen Kindern und ich, in meiner Pädagogik, in die gestaltung von Räumen und meiner Tagesstruktur und in die zusammenarbeit mit den Eltern meiner haushaltshilfe und meinen Hund.
„Kinder sind von Beginn an Träger eigener Rechte. Sie sind daher nicht das Objekt des Schutzes und der Fürsorge. Eine an den Kinderrechten orientierte Pädagogik respektiert das Kind als eigenständigen Träger von Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten“ (Quelle: https://www.kita-fachtexte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/KiTaFT_maywald_II_2014_1_.pdf)
„Das Kind wird nicht erst Mensch. Es ist schon einer.“ Janusz Korczak.
Die Grundprinzipien präventiven Kinderschutzes basieren auf dem Kinderrechtsansatz (vgl. Kinderrechte) und beinhalten:
- das Prinzip der Universalität der Kinderrechte,
- das Prinzip der Unteilbarkeit der Kinderrechte,
- das Prinzip der Kinder als Träger eigener Rechte,
- das Prinzip der Erwachsenen als Verantwortungsträger.
Erwachsene sind Pflichtträger, von denen die Kinder die Umsetzung ihrer Rechte erwarten können. Für das Wohl des einzelnen Kindes sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Aber auch der Staat sowie die mit Kindern tätigen Institutionen und darüber hinaus alle in der Gesellschaft lebenden Erwachsenen tragen Verantwortung für Kinderrechte (Jörg Maywald – Kindeswohl in der Kita S. 88 ff.).
Die Präventiver Kinderschutz in der Vantwortung von mir als Tagemutter
Überblick Präventiver Kinderschutz
- Eine positive pädagogische Grundhaltung, welche Respekt, Achtung und Wertschätzung beinhaltet, wird von allen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vorausgesetzt und gelebt.
- In Vorstellungsgesprächen werden die Eltern auf das Schutzkonzept als Grundlage unserer Arbeit hingewiesen und über die Regeln des bei mir ZUhuase zum Wohl und Schutze der Kinder und Vereinbarungen zur Prävention informier.
- Bei der Pflegeerlaubnis ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses Pflicht. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden.
- Ich muss an der Fortbildung zum Thema Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt teilnehmen und dieses Thema anschließend in meiner Familie aufgreifen.
- Unter Beteiligung aller Familienmitgliedern und der Haushaltshilfe wird ein Verhaltenskodex erarbeitet, der ebenfalls von allen zu unterschreiben ist.
Meine Familie und die Betreuenden Kinder mit ihren Familien ist in der Kindertagespflge der wichtigste Bestandteil zur Umsetzung des Schutzkonzeptes und bei der Präventionsarbeit. Daher kommt der Auswahl von geeignetem und qualifiziertem Tageskindern eine besondere Bedeutung zu. Insofern wird darauf geachtet, dass neben der Sozialen Qualifikation auch die persönliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers für den Platz gegeben ist (Der paritätische Gesamtverband 2016).
Familienauswahl und -Entwicklung sind wichtige Bausteine in meinen Kinderschutz für Zuhause. Ziel dieses Präventionsbausteins ist es, Pädosexuelle motivierte oder anderweitig gewaltbereite Personen von meinen Aktuellen Tageskindern und meiner Familie abzuschrecken bzw. frühzeitig im Einstellungsprozess „auszusieben“. Darum Schnuppertage und Eingewöhnung Zeitraum von 3 Wochen.
In allen Bewerber also Familien für Die Kindertagespflege wird offensiv darauf hingewiesen werden, dass die Kindertagespflege Kunterbunteraffenwald auf der Grundlage eines Schutzkonzeptes arbeitet, das dem Schutz von Kindern vor körperlicher, sexueller und emotionaler Gewalt dient.
Bereits in Vorstellungsgesprächen und Kennenlernen ob verbindlich oder unverbindlich und auch Schnuppertagen sowie der Eingewöhnungszeit kommen die Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor Übergriffen/Gewalt gegen Kinder durch mir als pädagogische Fachkraft der Tagesmütter zur Sprache und ich weise auf das Schutzkonzept als Grundlage meiner Arbeit hin. Bewerber/-innen Familien werden offensiv in der Betreuung zu Gewalt und Machtmissbrauch gegenüber Kindern gefragt und es werden Folgende Punkte thematisiert in Elterngesprächen bei Verdacht:
- Allgemein Grundhaltung
- Nach Wertschätzung
- Angemessener Umgang mit Nähe und Distanz
- Belastbarkeit, Problemlöseverhalten, Kritikfähigkeit, Umgang mit Beschwerden und Konflikten
Dabei bin ich als Tagemutter in der Verantwortung, Familien mit den Kindern nur zu betreuen, denen Schutzbefohlene ich vertraue. Bereits im Schnuppertagen und Kennenlerngesprächen werden Bewerber Familien mit ihren Kindern an die Regeln meiner Familien bei mir Zuhause zum Wohle und Schutze aller Kinder zur Vereinbarungen zur Prävention informiert.
Das Kunterbunteraffenwald Kindertespflegespezifischs Schutzkonzept und die jeweilige Haus und Pädagogischen Konzeption bieten Einblick in meinen Alltag bei mir Zuhause in meiner Kindertagespflege, einsehbar im Internet unter http://www.Kunterbunteraffenwald.de. Zusätzlich werden alle zum Schnuppertag und zum ersten Kennenlernen eingeladen. Dadurch kann ein erster Eindruck über die Kompetenz und Haltung meiner Tagesmutter und meiner Familie gewonnen werden.
Das Erweitertes Führungszeugnis und Selbstverpflichtungserklärung
Ich als Tagesmutter verpflichtet mich zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII. Diese Vereinbarung beinhaltet in § 2 den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen. Außerdem verpflichtet sich das Landradsamt, dass keine Personen beschäftigt werden, die wegen einer Straftat nach § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII rechtskräftig verurteilt worden sind. Dies wird seitens des Landradsamt insbesondere dadurch sichergestellt, dass bei Beschäftigungsbeginn die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gefordert und dieses eingesehen wird. Das erweiterte Führungszeugnis muss alle fünf Jahre erneuert werden (§72a SGB VIII).
Weiterbildung und fachliche Begleitung
Die Umsetzung meines Schutzkonzeptes erfordert umfangreiches und spezifisches Fachwissen über Kindeswohlgefährdungen und ihre Folgen, Grenzverletzungen, risikobehaftete Bereiche, Vorgehensweisen von Täterinnen/Tätern und Handlungsabläufen bei Verdachtsfällen.
Ich werde daher sukzessive in den Themen Machtmissbrauch und Gewalt/Nähe-und-Distanz-Regulation geschult. Ich sollte an der Fortbildung zum Thema Intervention und Prävention bei sexualisierter Gewalt teilnehmen und dieses Thema anschließend in meiner Familie besprechen. Regelmäßig wird die Fortbildung zum § 8a SGB VIII Kindeswohlgewährdung angeboten.
Der Besuch von weiterbildenden Fortbildungsangeboten wird von mir empfohlen und ermöglicht. Ich nehme an Veranstaltungen und Fortbildungen unserer Netzwerkpartner/-innen teil. Meine Familie und ich setzen uns regelmäßig mit unserem Schutzkonzept auseinander und reflektieren anlassbezogen in Bezug auf mögliche meldepflichtige Vorfälle die Verfahrensabläufe zum Umgang mit Grenzverletzungen/Übergriffen/Gewalt durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Mein Individueller Verhaltenskodex bei mir zuhause mit den Tageskinder
Zusammen mit meiner Familie haben wir ein Individuellen Verhaltenskodex erarbeitet, der integraler Bestandteil dieses Schutzkonzeptes und von allen Familienmitgliedern zu unterschreiben ist. In diesem werden Regeln für einen gewaltfreien, Grenzen achtenden und respektvollen Umgang der Tagesmutter festgelegt. So werden die Spielräume für Täter/-innen eingeschränkt und Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor falschem Verdacht geschützt.
Unserer Verhaltenskodex soll angemessene Verhaltensweisen im Umgang mit Kindern im Häuslichen bereich beschreiben bzw. zu unterlassende Verhaltensweisen benennen. Er soll ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Haltung zu (sexualisierter) Gewalt symbolisieren und den uns Handlungssicherheit bieten (ebd.).
Partizipation
Die Partizipation in meiner Kindertagespflege ist die ernst gemeinte, altersgemäße Beteiligung der Kinder am Häuslichensleben im Rahmen ihrer Erziehung und Bildung. Die Kinder bringen sich und ihre Ideen, Meinungen Empfindungen und Sichtweisen in einem von Wertschätzung geprägten Dialog ein und beeinflussen aktiv ihren Alltag.
„Kinder haben ein Recht auf Beteiligung (…) gleichzeitig erwerben die Kinder ein Demokratieverständnis und lernen, ihre Wünsche und Interessen zu vertreten und auf faire Weise auszuhandeln. Hierfür brauchen Kinder Beteiligungsformen, die ihrem Entwicklungsstand entsprechen, und eine Begleitung durch Erwachsene“ (Schubert-Suffrian, F./Regner, M. S. 28 ff.).
Mein Ziel ist es starke und selbstbewusste Kinder, die ihre Wünsche und Bedürfnisse äußern und sich selbst abgrenzen können.
Ich nehme meine eigene positive Grundhaltung als Tagesmutter und Mutter von 2 Kindern als Grundvoraussetzung für eine gelingende Partizipation mit. Die Kinder, die ich bei mir zuhause betreue, nehme ich als Gesprächspartner/-innen wahr- und nehme sie ernst, ohne dass die Grenzen zwischen mir und den Kindern verwischen. Bis ich Partizipation authentisch leben kann, muss ich auch durch meine Familie gestärkt werden.
Ich als Tagesmutter
- haben eine Haltung zu Partizipation entwickelt und auch das Wissen, wie ich meine pädagogischen Beziehungen mit den Tageskindern daraufhin gestalte.
- Mir sind sich der Bedeutung der Partizipation als wesentliches Element zur Entwicklung eines demokratischen Verständnisses bei Kindern bewusst.
- Ich nehme gegenüber den Kindern eine dialogische und fragende Haltung ein.
- Ich gestalten mit den Tageskindern ein Tagesablauf so, dass die Teilhabe an Entscheidungsprozessen für die Kinder erlebbar und sichtbar ist, z. B. über Kinderkonferenzen oder andere Abstimmungsformen im Morgenkreis.
- Ich stellen sicher, dass Beschwerden von Kindern gehört werden und suchen gemeinsam mit den Kindern nach einer Lösung (siehe auch Kapitel 6 Beschwerdemanagement).
- Ich lassen die Kinder an der beziehungsvollen Pflege, durch sprachliche Begleitung des Handelns sowie dem aktiven Mitgestalten und der Mithilfe bei der Körperpflege, teilhaben. Darum verwenden wir ausschließlich Hochzieh Windeln.
- Ich verstehe es als Basis täglicher Arbeit, in einer wertschätzenden und achtsamen Haltung, die Bedürfnisse aller am Prozess Beteiligten (Kinder, Familien, Tagemutter) beobachtend wahrzunehmen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten darauf aufbauend weitere pädagogische Schritte zu entwickeln.
- Ich beziehe die Kinder in den Alltag ein (Tisch decken, Blumen gießen usw.).
- Ich greife Beobachtungen und kommunizierte Bedürfnisse der Kinder unter anderem bei der Auswahl des bereitgestellten Materials (vorbereitete Umgebung) oder bei der Auswahl des Liedguts, der Literatur und der Kreisspiele auf.
- Ich gestalte Feste und Ausflüge weitestgehend mit der aktiven Beteiligung der Kinder (Planung, Organisation und Durchführung).
- Ich ermögliche den Kindern, sich innerhalb der festen Wochen- und Tagesstrukturen Funktionsräume, Spielmaterial und Spielpartner/-innen frei zu wählen.
- Ich gewährleiste und gestalten gemeinsam mit den Kindern das Hineinwachsen in demokratische Werte und Strukturen, in denen Kinder Verantwortung für das eigene Handeln erleben und Verantwortung für die Gruppe übernehmen, bspw. durch Mithilfe in Alltagssituationen.
Meine ganze Familie ist dazu angehalten, sich und ihr Handeln immer wieder danach zu reflektieren, ob sie Partizipation von Kindern auch wirklich im Alltag zulassen und unterstützen und ob diese im Alltag auch gelebt wird.
Mein Beschwerde Management
Überblick Beschwerde Management
- Meine Familie und ich kennen die Rechte der Kinder, unterstützen die Kinder im Kennenlernen ihrer Rechte und befähigen sie, Gebrauch davon zu machen.
- Beschwerden von Kindern, Eltern, Meiner Familie und weiteren Personen werden ernst genommen.
- Konflikte und Beschwerden werden als Bestandteil unserer Lebens- und Arbeitswelt und Familienleben angesehen.
- Ein besonderes Augenmerk richten ich auf den regelmäßigen Austausch mit Familien, Kindern und meiner Familie.
- Die Handreichung Beschwerde Management dient als verbindliche Vorgabe für den Umgang mit Beschwerden und unterstützt mit einem individuell abgestimmten Ablaufplan zur Bearbeitung von Anliegen.
Ich unterstütze die Kinder im Kennenlernen ihrer Rechte und befähigen sie, Gebrauch davon zu machen. Dazu gehört auch, dass Beschwerden der Kinder ernst genommen werden. Mir ist dabei bewusst, dass Kinder Beschwerden nicht nur verbal ausdrücken können, sondern es die Aufgabe von mir als Betreungskraft ist, Verhaltensweisen von Kindern und deren Gefühlsregungen, wie z. B. Traurigkeit, Rückzug, Passive Aggressionen, Wegdrücken und so weiter zu reflektieren und mir bewusst zu machen, dass auch auf diesem Wege Beschwerden von Kindern ihren Ausdruck finden können. (…) Der offene Umgang mit kritischen Rückmeldungen und Beschwerden von Seiten der Eltern und Kinder ist für mich ein Teil meiner professionellen Arbeit.
Konflikte und Beschwerden sehe ich als Bestandteil meiner häuslichen Kinder Betreuung. Denn überall da, wo Menschen zusammenkommen, gehören Meinungsverschiedenheiten, Konflikte, unterschiedliche Anliegen und Beschwerden zum Alltag – ob in der Zusammenarbeit mit Eltern, Kindern, Kooperationspartnerinnen/-partnern oder im Kolleginnen- bzw. Kollegen- oder Vorgesetztenverhältnis. Im Sinne professionellen Handelns im Rahmen einer konstruktiven, partnerschaftlichen Zusammenarbeit und der Orientierung am Wohl der Kinder ist es für mich selbstverständlich, Rückmeldungen, die einen Verständigungs- bzw. Veränderungsbedarf signalisieren, aktiv nachzugehen.
Sexuelle Bildung und sexualpädagogisches Konzept
Liegt bei mir aus.
