Zusammenarbeit mit den Eltern

 

1.1 Erziehungspartnerschaften und Einhaltung von Absprachen

Für die pädagogische Arbeit ist die Erziehungspartnerschaft zwischen Ihnen und mir unabdingbar. Erziehungsberechtigte und Tagespflegeperson stehen nicht in Konkurrenz zueinander, sondern verstehen sich als sich gegenseitig unterstützende Bezugspersonen des zu betreuenden Kindes. Um die bestmögliche Betreuung und Förderung Ihres Kindes zu gewährleisten, ist es wichtig, dass wir in einem ständigen, ehrlichen und wertschätzenden Austausch miteinander stehen und Änderungen oder Veränderungen der Lebenssituation des Kindes jederzeit miteinander besprechen. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie nochmals an die beidseitige Schweigepflicht erinnern, Sie befinden sich in unserem Zuhause, alles was hier passiert, bleibt hier und wird auch hier besprochen. Kinder haben bekanntlich eine rege Fantasie. Sprechen Sie mich bitte offen an, wenn Ihr Kind Ihnen etwas erzählt, was Sie besprechen möchten oder wenn Sie etwas beunruhigt. Ich werde es andersherum ebenfalls so handhaben.

Unser Haus ist eine rauch- und gewaltfreie Zone.

Diese Möglichkeiten der Kommunikation können wir nutzen:

Kurze „Tür und Angel“ Gespräche, wenn die Situation dies zulässt.
Terminierte Elterngespräche, bei denen sichergestellt werden muss, dass sowohl Ihre als auch meine Kinder in dieser Zeit anderweitig betreut werden.
Ein halbjährlich stattfindendes Entwicklungsgespräch basierend auf den von mir geführten Entwicklungsbögen, zu dem ich Sie einlade.
In sehr dringenden Fällen können wir einen Telefontermin vereinbaren.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bei Bedarf die Fachberatung vom Landratsamt zu einem Gespräch hinzuzuziehen.

Das Einhalten von Absprachen, Terminen und Uhrzeiten ist von großer Wichtigkeit für eine dauerhaft reibungslose Zusammenarbeit.

1.2 Konfliktlösung, Regeln und Freiräume

Jedes Kind hat bei mir seinen individuellen Freiraum. Trotzdem gelten für alle Kinder die gleichen Regeln. Ein Verstoß gegen Regeln schafft in der Gruppe Unruhe, daher erfolgt hier direkt eine Rückmeldung an das Kind und ggf. die Eltern. Konflikte werden ebenfalls durch Einzelgespräche oder in der Gruppe geklärt.

1.3 Das Mitbringen von Spielsachen / Eigentum

Das Mitbringen von einem Kuscheltier o. ä. ist natürlich jederzeit möglich und oftmals, gerade wenn die Trennung morgens noch schwer fällt, ganz besonders wichtig.

Damit dies aber nicht zu Schwierigkeiten untereinander führt, bitte ich Sie folgendes zu beachten: Das mitgebrachte Spielzeug sollte nicht allzu groß sein, sodass es in das Eigentumsfach Ihres Kindes passt, um dort sicher aufbewahrt werden zu können. „Kriegspielzeug“ (Spielzeugwaffen, -panzer, -soldaten oder anderes gewaltverherrlichendes Spielzeug) darf nicht mitgebracht werden. Ebenfalls kein Spielzeug, das lärmt und/oder blinkt. Auch nicht an Fasnet. Bei mitgebrachtem Spielzeug kann es dazu kommen, dass auch die anderen Kinder Interesse daran haben. Für Kinder unter drei Jahren ist das Teilen eine sehr große Herausforderung, denn in ihrer Entwicklung ist es nun erst einmal wichtig zwischen mein und dein zu unterscheiden. Bringen Sie daher bitte nur Spielsachen mit, die auch kleine und größere Strapazen aushalten können.

Grundsätzlich sorge ich für alters – und situationsentsprechendes Beschäftigungsmaterial, sodass für alle Kinder in den jeweiligen Interessengebieten und/oder Situationen anregendes Material in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht. Bitte reduzieren Sie die mitgebrachten Spielsachen auf jeweils ein Teil, so fällt es uns allen leichter, den Überblick zu behalten.

Wenn das Kind hier schläft geben Sie bitte alles mit, was Ihr Kind zum schlafen braucht. Wie z. B. Kuscheldecke, Stofftier, Schnuller. Es wird separat im Kinderzimmer in einem Fach untergebracht und zum schlafen rausgeholt.