Die Kindertagespflege
Die Betreuungskosten für mich als Tagespflegeperson, bei Förderung durch Zuschuss des Landratsamt und der Kommunen, bei Kindern bis 6 Jahre beträgt an den Wochentagen 2 €/h und 4 €/h am Wochenende, sowie an Feiertagen und über Nacht (18:00 – 7:00 Uhr). Für Geschwisterkinder kann kein Rabatt gewährleistet werden.
Die Betreuungskosten für mich als Tagespflegeperson, bei Förderung durch Zuschuss des Landratsamt, bei Kindern über 6 Jahre beträgt an den Wochentagen 2,50 €/h und 4,50 €/h am Wochenende, sowie an Feiertagen und über Nacht (18:00 – 7:00 Uhr). Für Geschwisterkinder kann kein Rabatt gewährleistet werden.
Wenn Eltern keinen Zuschuss in Anspruch vom Landratsamt nehmen oder nicht gefördert werden von der jeweiligen Kommune können Zusatzkosten aufkommen.
Elternteile ohne Berufstätigkeit bzw. Einkommen werden vom Landratsamt mit bis zu 30 Stunden in der Woche gefördert.
Bei Kinder unter 1 Jahr kann das Landratsamt nur dann die Tagespflege bewilligt und fördern, wenn beide Elternteile Berufs(-Ausbildung) bedingt die Betreuung nicht leisten können.
Neben den Kosten der Betreuung sind darin alle Kosten für Hygieneartikel (Seife, Toilettenpapier, Handtücher, etc.). Essen und Getränke, sowie die Kosten für die Anschaffung und Erneuerung von regulärem Bastel- und Spielmaterial enthalten.
Bei Säuglingen und Kleinkindern müssen Windeln, Feuchttücher, Einmal-Wickelunterlagen, Windeltüten und bei Bedarf Säuglingsnahrung und Gläschen mitgebracht werden. Wenn Ihr Kind eine spezielle Lebensmittelallergie hat, bringen Sie bitte ebenfalls Spezialnahrung mit.
Urlaubstage und Feiertage an Wochentagen rechne ich gemäß der für den entsprechenden Wochentag vereinbarte Betreuungszeit fortlaufend ab. Wenn es zu Krankheitsausfällen kommt rechne ich individuell ab.
Bei zu späten Absagen bei Krankheiten oder anderen Vorkommnissen wie z.b. Ungeplante Erledigungen, wird die für diesen Tag vereinbarte Betreuungszeit in Rechnung gestellt.
Für besondere Aufwendungen z.B. bei Ausflügen (Schwimmbad), dem basteln von Adventskalender oder Laternen, Nikolaus oder Weihnachten werde ich je nach Art und Aufwand extra sammeln.
Tipp:
Lassen Sie sich zu Ihrer finanziellen Situation vom zuständigen Amt beraten.
Auskunft, Beratung und Anträge bekommen Sie von Frau Gebert- Köhler und oder Frau Langenbacher.
V400200-1019-Merkblatt-Kindertagespflege
V425018-Antrag_Kindertagespflege kurz
Frau Langenbacher
Schillerstrasse 30, 89077 Ulm
Tel. 0731 / 185-4365 E-Mail: barbara.langenbacher@alb-donau-kreis.de
Erreichbar von Dienstag – Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Frau Grit Gerbert- Köhler
Schillerstrasse 30, 89077 Ulm, Tel.: 0731/185-4401, E-Mail: grit.gerbert-koehler@alb-donau-kreis.de
